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Öffentliche Anhörung zum EEG 2021

Laut Plan der Bundesregierung soll das EEG 2021 am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Nachdem der Bundesrat bereits umfassende Änderungen am Gesetzentwurf gefordert hat, war auch der Tenor bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am 18. November 2020, dass es noch großen Nachbesserungsbedarf gäbe. Der BVI fasst die wichtigsten Punkte aus immobilienwirtschaftlicher Sicht zusammen.